Pflegehilfsmittel beantragen

Galerien der Löwen-ApothekeMenschen, die Angehörige zu Hause pflegen,
gewährt der Gesetzgeber eine monatliche Bezuschussung von 40 Euro für
bestimmte Pflegehilfsmittel. Nur wenige Betroffene wissen von dieser
Möglichkeit. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung!

Wer hat Anspruch auf die Bezuschussung?
Alle Pflegebedürftige die:

  • einen anerkannten Pflegegrad haben
  • zu Hause, in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen leben
  • auch) von Angehörigen, Bekannten oder Pflegepersonal gepflegt werden

 

Welche Pflegehilfsmittel werden bezuschusst?
Bestimmte Pflegehilfsmittel für den alltäglichen Verbrauch, die die Pflege erleichtern und Beschwerden lindern. Für diese Hilfsmittel brauchen die Betroffenen keine ärztliche Bescheinigung oder Rezept.

 

Die Pflegekassen bezuschussen folgende Pflegehilfsmittel:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Mundschutz und Fingerlinge
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • Flächendesinfektionsmittel

 

Richtig beantragen!
Das Antragsformular zur Kostenübernahme für Hilfsmittel muss korrekt und vollständig ausgefüllt
werden und zur Pflegekasse gesendet werden. Mit dem Formular «Erklärung zum Erhalt der
Pflegehilfsmittel» bestätigen Sie dann den Erhalt der Produkte.

Antrag Pflegehilfsmittel

Wir unterstützen Sie bei der richtigen Beantragung, übernehmen
die Kommunikation mit der Pflegekasse. Sie holen dann
einfach nur Ihre Pflegehilfsmittel in einer unserer drei Apotheken ab.
Übrigens: Unsere Hilfe ist kostenfrei!